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Klage von BDS-Aktivist:innen gegen den Deutschen Bundestag gescheitert

Am Verwaltungsgericht Berlin fand am 07. Oktober 2021 eine Anhörung statt. Eine Initiative bestehend aus Aktivist:innen der antisemitischen BDS-Kampagne hatte sich zum Ziel gesetzt, den Bundestagsbeschluss „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ vom 17. Mai 2019 für nichtig erklären zu lassen. Dem damaligen Beschluss zufolge, soll die BDS-Bewegung demnach keine öffentlichen Gelder mehr erhalten. In der Begründung heißt es diesbezüglich: „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS Bewegung sind antisemitisch”. Der Antrag war zuvor von Union, SPD, FDP und Grünen eingereicht worden (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/israel-boykott-bds-bundestag-foerderung-entzug).

Die selbsternannten „Bundestag 3 für Palästina“ (BT3P) sind mit ihrer Klage gegen den Bundestag vor dem Berliner Verwaltungsgericht vorerst gescheitert. Sowohl bei der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude als auch während der gerichtlichen Anhörung am 07. Oktober 2021 zeigte sich, dass es sich bei den drei Kläger:innen um überzeugte Aktivist:innen der antisemitischen Kampagne handelt. Die drei Kläger:innen, Judith Bernstein („Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe“), Amir Ali („Palästina spricht“) und Christoph Glanz („BDS-Initiative Oldenburg“), argumentierten vordergründig dahingehend, der Beschluss schränke sie in ihren Meinungs- und Persönlichkeitsrechten ein. Beispielhaft hierfür wurden Situationen genannt, bei denen ihnen aufgrund ihres Engagements öffentliche Auftritte verwehrt gewesen worden seien. Grund für diese Absagen sei vor allem der Beschluss des Bundestages. Ähnlich formulierte dies auch der Verteidiger der drei Aktivist:innen, ein Mitglied der Neuköllner Linkspartei, Ahmed Abed. Das Gericht selbst wiederum ließ die angeführten Argumente nicht gelten und machte klar, dass der Beschluss nicht personen- sondern sachbezogen sei: „Der Beschluss des Deutschen Bundestags zu der ‚Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten“.

Während der Anhörung war es den drei Kläger:innen ein großes Anliegen, ihre eigene „Betroffenheit“ auszudrücken und zu betonen, sie würden Antisemitismus „in aller Form“ ablehnen: Vielmehr seien sie „Israel-kritisch“. Wie genau sich diese Kritik ausdrückt, zeigte sich durch Formulierungen wie „ethnische Säuberung“, „Apartheid“ oder „Annexionspolitik“, die angeblich in Israel stattfinde. Unter dem Vorwand der “Israel-Kritik” werden entsprechende Ausdrücke des Öfteren gewählt, um den Staat Israel und dessen Politik zu dämonisieren. Berufen wurde sich in den Ausführungen mehrmals auf die Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA), eine Antisemitismus-Definition, durch die bestimmte Formen des israelbezogenen Antisemitismus normalisiert werden (siehe: https://www.jfda.de/post/warum-wir-an-der-ihra-definition-festhalten-zur-jerusalem-declaration-on-antisemitism-jda).

Einer der drei Kläger:innen behauptete außerdem, durch den Beschluss würde die Demokratie „ausgehebelt“. Zusätzlich stelle er einen „Freifahrtschein für Gesetzesbruch“ dar. Die persönlichen Statements der Kläger:innen wurden trotz mehrmaliger Aufforderung der Richterin, man möge sich auf juristische Fragestellungen beschränken, dazu genutzt, die eigene Weltanschauung darzulegen. Wie sich zeigte, geht es den „BT3P“ jedoch vor allem darum, ihre Ideologie salonfähig zu machen. Anders als auf der Website der Organisation behauptet, handelt es sich bei der BDS-Kampagne um keine von einer palästinensischen Zivilgesellschaft ins Leben gerufene humanistische Initiative. Die Kampagne hat zum Ziel, den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch zu isolieren.


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