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BDS-Prozess geplatzt

Der Prozess gegen drei BDS-AktivistInnen, die im Juni 2017 eine Veranstaltung mit der Shoah-Überlebenden Deborah Weinstein in Berlin gestört hatten, ist vorerst geplatzt. Umfangreiche Einlassungen der Angeklagten sowie der Verteidigung hatten den Prozess wegen Hausfriedensbruch deutlich in die Länge gezogen. Zur Beweisaufnahme wäre ein weiterer Verhandlungstag nötig gewesen. Da die Kapazitäten der Vorsitzenden Richterin Miller diesen derzeit nicht hergeben, wurde der Prozess abgebrochen. Zu einem späteren Zeitpunkt muss nun eine neue Verhandlung begonnen werden.

Den Angeklagten Stavit S., Ronnie B. und Majed A., die seit Jahren in der israelfeindlichen BDS-Kampagne aktiv sind, wird vorgeworfen, am 20. Juni 2017 den Vortrags- und Diskussionsabend “Life in Israel” an der Humboldt-Universität zu Berlin durch Zwischenrufe gestört zu haben und sich dem Rauswurf durch die Veranstalter widersetzt zu haben. Sie haben sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft dadurch des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Die Angeklagte S. habe außerdem versucht, den Veranstalter zu schlagen und muss sich daher auch wegen versuchter Körperverletzung vor Gericht verantworten. Bei der Veranstaltung, zu der die Deutsch-Israelische Gesellschaft und das Mideast Freedom Forum Berlin eingeladen hatten, trat eine Delegation der israelischen Partei Jesch Atid mit der Knesset-Abgeordneten Aliza Lavie und der Shoah-Überlebenden Deborah Weinstein auf.

Bereits im Vorfeld des Prozesses am Amtsgericht Tiergarten deutete sich die politische Instrumentalisierung durch die Angeklagten an. Diese kündigten an, Israel im Prozess ihrerseits anzuklagen und riefen ihre Unterstützer auf, dem beizuwohnen. Rund 50 Personen folgten diesem Aufruf am ersten Prozesstag, dem 4. März, protestierten vor dem Gerichtsgebäude und nahmen als ZuschauerInnen an der Verhandlung teil.

Insbesondere am ersten Verhandlungstag wurde diese von den Angeklagten als politische Bühne genutzt: In ihren Einlassungen äußerten sie sich nicht zum Tatgeschehen, sondern wiederholten die Vorwürfe, Israel sei ein Apartheidstaat und verglichen ihn indirekt mit dem nationalsozialistischen Deutschland – Israel unterteile Menschen in “Unter- und Übermenschen”, die Angeklagten stünden als KritikerInnen in der Tradition der Weißen Rose, die Widerstand gegen den Nationalsozialismus leistete. Majed A. verteilte während der Verhandlung Flyer im Publikum und erklärte in seiner Einlassung, er wolle mit seinem Aktivismus seinen “Lebensraum” verteidigen. Auf mehrfachen Applaus durch UnterstützerInnen der Angeklagten, reagierte die Vorsitzende Richterin Miller mit Ermahnungen. Immer wieder erinnerte sie daran, dass sich die Anwesenden weder bei einer politischen Veranstaltung noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befänden. Alle Angeklagten machten jedoch geltend, dass sie sich nach ethischen Prinzipien gerichtet hätten, die über dem deutschen Gesetz stünden.

Am zweiten Verhandlungstag setzte sich diese Argumentationslinie in den Beweisanträgen der Verteidigung fort. Die Verteidigerin von Stavit S., Nadija Samour, stellte den Antrag, den US-amerikanischen Juristen Richard Falk als Sachverständigen zur “Apartheidspolitik Israels” zu laden. Falk war 2008 vom umstrittenen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter für die Situation der Menschenrechte in den palästinensischen Autonomiegebieten ernannt worden. Falks Einschätzung solle vor Gericht beweisen, dass das Vorgehen der Angeklagten durch einen “entschuldigenden Notstand” gerechtfertigt gewesen sei.

Der Verteidiger Majed A.s warf der Staatsanwaltschaft vor, nur aufgrund eines Briefes, den der Vorstand der Partei Jesch Atid an den Regierenden Bürgermeister Berlins, Michael Müller, geschrieben habe, Anklage erhoben zu haben. Bereits am ersten Prozesstag hatte Majed A. erklärt, das „Apartheidsregime“ Israels reiche bis nach Deutschland. Die Staatsanwältin wies die Behauptung des Verteidigers entschieden zurück: Die Staatsanwaltschaft habe Anklage erhoben, da ihr die Meinungsfreiheit etwas bedeute. Das Verfahren könne auch deshalb nicht einfach eingestellt werden, da die Angeklagten jede Schuldeinsicht vermissen lassen würden. Der Angeklagte B. hatte zu Beginn verkündet “stolz” auf seine Taten zu sein. Allen Beteiligten sei laut Staatsanwältin klar, dass eine Verhandlung wegen Hausfriedensbruch schnell abgehandelt werden könne – dies scheitere in erster Linie an den sachfernen Einlassungen der Angeklagten und der Verteidigung.

Richterin Miller brach die Verhandlung schließlich ab, da für die Beweisaufnahme mindestens ein weiterer Verhandlungstag nötig gewesen wäre, für den sie derzeit keine Kapazitäten habe. Der Prozess wird nun zu einem späteren Zeitpunkt erneut begonnen. Miller, die auch den kommenden Prozess führen wird, ließ in ihren abschließenden Worten keinen Zweifel an ihrem Unwillen, angesichts der zu erwartenden geringen Strafen noch einmal derartig lang zu verhandeln. Die Motivation der Angeklagten sei ihr mittlerweile hinreichend klar geworden.

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