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Nachwirkungen des NS Unrechtregimes – Die Sammlung Gurlitt


von Dr. Nikoline Hansen


Am 5. November 2013 präsentierte die Augsburger Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit der Kunsthistorikerin Meike Hoffmann, die als Provenienzforscherin in aller Stille schon einige Zeit an den Fundstücken gearbeitet hatte, Teile einer Sammlung verschollen geglaubter Bilder, deren Fund von nicht wenigen als sensationell eingestuft wurde.

Was war geschehen? Rolf Nikolaus Cornelius Gurlitt, geboren am 28. Dezember 1932 in Hamburg ist der Erbe einer 1280 Werke umfassenden Kunstsammlung seines Vaters Hildebrand, die am 28. Februar 2012 wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in seiner Münchner Wohnung beschlagnahmt wurden. Er ist, wie er dem Spiegel gegenüber sagte, nicht bereit, die Bilder zurück zugeben: „Sein Vater habe die weit mehr als tausend Kunstwerke „rechtmäßig erworben“, Beweise dafür habe er der Staatsanwaltschaft geliefert. „Freiwillig gebe ich nichts zurück“, sagt der 80-Jährige.“ Und weiter heißt es: „Die Beschlagnahmung des Konvoluts aus Hunderten Gemälden, Grafiken und Zeichnungen kommentierte der schwerkranke Gurlitt mit den Worten: „Ich werde nicht so alt. Die hätten doch warten können mit den Bildern, bis ich tot bin.“ Die Familiensammlung, die ihm per Erbe zugefallen war, sei sein Lebensinhalt gewesen: „Mehr als meine Bilder habe ich nichts geliebt“, so Gurlitt.“ (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/spiegel-exklusiv-gurlitt-spricht-ueber-seinen-bilderschatz-a-933980.html )

Der Spiegel machte daraus eine Titelgeschichte unter der Überschrift „Gespräche mit einem Phantom“ (47/2013). Tatsächlich fordert der Spiegel-Artikel – und nicht alleine er – zu einer Empathie auf mit einem armen alten kranken Mann, der sich ungerecht behandelt fühlt, denn seit dem 28. Februar 2012 muss er ohne seine Bilder leben. Glaubt man den Aussagen in dem Artikel, dann hat er damit seinen ganzen Lebensinhalt verloren, auch wenn er weiter kämpft, denn er will nicht der Versager sein, als der er sich gerade fühlt, und er glaubt sicher ungerecht behandelt worden zu sein; die Egozentrik des Erben, dessen Leben offenbar erst von seinem Vater, nach dessen Tod durch einen Autounfall am 9. November 1956 dann von seiner Mutter stark dominiert wurde, wird auch deutlich daran, wie er den Verlust seiner Schwester aufnimmt, die letztes Jahr an Krebs starb: „Sie war zwei Jahre jünger als ich und verheiratet, sie hätte mich überleben müssen. … Dann hätte sie das alles geerbt, und sie wüsste, wie sie das jetzt regelt. Jetzt ist alles so miserabel.“ Er sagt auch: „Ich bin nicht so mutig wie mein Vater. Er hat für die Kunst gelebt und gekämpft. Der Staatsanwalt muss den Ruf von meinem Vater geraderücken.“

Geraderücken? Tatsächlich mutet es höchst seltsam an, dass jemand jahrzehntelang alleine mit einer erlesenen Sammlung von Bildern lebt, die zu Zeiten des Nationalsozialismus als „entartet“ und in der Öffentlichkeit als verschollen galten. Dennoch: die Entstehungsgeschichte dieser Sammlung ist alles andere als schnell und einfach erklärt, und so erklärt sich vielleicht auch das verstörte Verhalten dieses letzten Erbes, der immer wieder betont, dass er sich nichts habe zu Schulden kommen lassen und wenn, dann sei es verjährt. Trotzdem ist zumindest anzunehmen, dass diese Sammlung nicht nur aus steuerlichen Gründen strafrechtlich relevant ist sondern auch ihrem Ursprung nach dem Ziel persönlicher Bereicherung diente durch Ausnutzen der nationalsozialistischen Gesetzeslage, die die Enteignung jüdischer Mitbürger vorsah – ein Straftatbestand, der mittlerweile zwar offiziell verjährt moralisch allerdings doch bedenkenswert ist. Das persönliche Schicksal Hildebrand Gurlitts während des Naziregimes ist ein interessantes Beispiel für die persönlichen Kämpfe gegen die Gleichschaltung aber auch für die Verstrickungen der Machtelite und die Willkürherrschaft, die sich etwa in § 7 der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 14. November 1935 manifestiert, in dem es heißt: „Der Führer und Reichskanzler kann Befreiungen von den Vorschriften der Ausführungsverordnungen erteilen.“ Im Volksmund hieß das dann „Wer Jude ist bestimme ich“. Denn Hildebrand Gurlitt hatte nicht nur Probleme wegen seiner Liebe zur nach Ansicht Hitlers und seiner Gefolgsleute entarteten Kunst, sondern auch, weil er eine jüdische Großmutter hatte. Sicher ist es schwer nachzuvollziehen, wie sich die Geschichte im Einzelnen entwickelte; in der Biografie in Wikipedia lesen wir einleitend: „Während der Zeit des Nationalsozialismus musste er als Kunsthändler arbeiten.“ (abgerufen am 22.11.2013 12:15). Das ist mit Sicherheit eine unzulässige Verkürzung und falsche Prämisse, denn gezwungen werden konnte er dazu bestimmt nicht; die Frage ist lediglich, was die Alternativen gewesen wären, wenn er diese Arbeit verweigert hätte. Nicht von der Hand zu weisen ist jedenfalls, dass die nationalsozialistische Machtergreifung und die damit einhergehende Willkürherrschaft sein Leben einschneidend veränderten: Am 14. Juli 1933 wird er danach tatsächlich gezwungen, von seinem Amt als Leiter des Kunstvereins in Hamburg zurückzutreten. In der Folge macht Hildebrand Gurlitt sich als Kunsthändler selbstständig. In Wikipedia lesen wir dann weiter: „1937 kam es zu einem Eklat um eine Ausstellung von Bildern von Franz Radziwill. Der NS-Studentenbund wandte sich gegen den Professor Wilhelm Niemeyer von der Kunsthochschule, der den Eröffnungsvortrag gehalten hatte. In diesem Zusammenhang wurde Gurlitt die Schließung seiner „Bude“ angedroht. Parteioffizielle ließen erkennen, dass sie von Gurlitts jüdischer Großmutter wussten. Damit war nicht nur seine Kunsthandlung bedroht sondern auch seine eigene Existenz, da er als Mischling galt. Da die Mächtigen in Hamburg aber einträgliche Geschäfte mit ihm abwickelten und sich später auch seiner Kenntnisse bei Erwerbungen aus Raubkunst bedienten, wurden die Vorwürfe nie offiziell und öffentlich erhoben.“ In der Folge gehörte Gurlitt also zu den vier Kunsthändlern, die offiziell damit beauftragt wurden, den Verkauf solcher „entarteter“ Kunstwerke zwecks Devisenbeschaffung zu organisieren – genannt wurde das „Verwertungsaktion“. Ganz sicher war es Gurlitt möglich im Rahmen dieser „Verwertungsaktionen“ auch Kunstwerke beiseite zu schaffen – sei es, dass sie sich nicht verkaufen ließen, sei es, dass er sie vor der öffentlichen Verbrennung „rettete“– wie auch immer das im Einzelnen vonstatten ging und wer gezwungen wurde, die Bilder den Flammen oder den Kunsthändlern zu übergeben ist heute nur noch schwierig nachzuweisen und wird seit einigen Jahren intensiv juristisch und wissenschaftlich untersucht. Viele der Enteigneten oder derjenigen, die frühzeitig gezwungen wurden Besitz zu schlechten Bedingungen zu verkaufen haben das nationalsozialistische Terrorregime nicht überlebt, sodass die Beweislage der Zeugenaussagen als recht einseitig betrachtet werden muss.

In Magdeburg startete der Beauftragte für Kultur und Medien 1994 eine Koordinierungsstelle, die „zur Erfassung von Kulturgütern, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder – insbesondere jüdischen Eigentümern – verfolgungsbedingt entzogen wurden“ dient ( http://www.lostart.de/Webs/DE/Start/Index.html).

Wissenschaftliche Untersuchungen werden auch an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften betrieben, der eine eigene Webseite und eine Datenbank zum Thema „verlorene Kunst“ eingerichtet hat. Hier findet sich auch die Information darüber, wie die Voraussetzungen zu dem Raub in gesetzliche Formen gegossen wurden: „Am 31. Mai 1938 verfügte das „Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“: „Die Erzeugnisse entarteter Kunst, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Museen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Sammlungen sichergestellt und von einer vom Führer und Reichskanzler bestimmten Stelle als Erzeugnisse entarteter Kunst festgestellt sind, können ohne Entschädigung zu Gunsten des Reiches eingezogen werden, soweit sie bei der Sicherstellung im Eigentum von Reichsangehörigen oder inländischen juristischen Personen standen.“ Damit war die Voraussetzung geschaffen, die beschlagnahmten Werke zu verkaufen.“(http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/db_entart_kunst/geschichte/index.html ). Einer der hier aufgeführten Kunsthändler heißt Hildebrand Gurlitt.

Hildebrand Gurlitts beeidigte Erklärung gegenüber den amerikanischen Besatzungsmächten über seine Händlertätigkeit insbesondere in Paris wurde 1977 „declassified“ und lässt sich im Internet nachlesen. Hier schreibt er, dass weder er noch seine Frau jemals die Partei gewählt oder Mitglied einer angegliederten Organisation gewesen seien abgesehen von der „Reichskammer für bildende Kunst“, der er als Kunsthändler zwangsweise angehören musste. Seine Tätigkeit als Einkäufer für Hitlers Museum in Linz rechtfertigt er damit, dass er als „Anti-Nazi“ seine Arbeit als Museumsdirektor verloren habe; seine Kunstgalerie in Hamburg bezeichnet er als „Eiland der freien Gedanken“ (isle of free thought). Weiter schreibt er, dass die Gefahr bestanden hätte, dass er in die Organisation Todt gekommen wäre, hätte er sich gegen die Kunst und für den Krieg entschieden, denn er sei „ein Viertel jüdisch“. Da er im I. Weltkrieg Offizier gewesen sei und keine Absicht bestand ihn zu degradieren, ihm die Offizierstätigkeit nach den Nürnberger Rassegesetzen aber nicht erlaubt gewesen sei, sei er dauerhaft von der Armee beurlaubt gewesen. Interessant werden seine Einlassungen zu dem Punkt „Wie mit Bildern aus jüdischen Sammlungen umgegangen wurde“: Er habe von einem Gesetz gehört, dass jüdisches Eigentum in Frankreich (wo er ebenfalls tätig war) beschlagnahmt werden konnte, habe dies aber nie mit eigenen Augen gesehen. Er habe gewusst, dass der Schreibtisch des deutschen Botschafters von Rothschild stammte und dass es ein Gebäude gegeben habe, in dem die Kunstwerke, die aus jüdischen Eigentum kamen, gesammelt und verteilt wurden, habe dieses Gebäude aber nie betreten. Er habe es auch vermieden sich mit hohen Nazifunktionären zu treffen. Seine Einkommensverhältnisse schildert er wie folgt: Er habe 1934 angefangen mit Kunst zu handeln und sein Einkommen, das anfangs bei 12.000 Reichsmark gelegen habe und 1943 „etwa 200.000“ Reichsmark betrug, stetig verbessert. Eine Liste der verkauften Gegenstände könne er aus dem Gedächtnis nicht aufstellen, insgesamt habe er ein Vermögen von etwa 250.000 Reichsmark auf seinem Konto bei der Dresdener Bank. Und weiter: „Mir wurde gesagt, dass ich ein armer Mann war, ehe die Nazis kamen und dass ich jetzt Geld und eine ganze Wagenladung voll mit Gemälden hätte. Dem kann ich nur entgegnen, dass ich eine feste Anstellung als Direktor des Kunstvereins Hamburg mit einem monatlichen Einkommen in Höhe von 600 Reichsmark hatte und für jedes verkaufte Bild Provision bekam. Ich hatte eine Wohnung mit zwölf Räumen, eine sehr große Bibliothek und eine schöne Kunstsammlung. Ich hatte eine gute Zukunft und sollte eines Tages das Haus meiner Mutter in Dresden erben mit der Bibliothek und den Sammlungen meines Vaters, sein persönliches Vermögen und das antike Mobiliar und alles weitere, das sich in den 14 Räumen des Hauses befand. Von den Nazis entlassen wurde ich Kunsthändler, was meinen rein wissenschaftlichen Neigungen ganz und gar nicht entsprach.“ (Original in Englisch, eigene Übersetzung). Desweiteren findet sich eine zweiseitige Auflistung von Kunstgegenständen, die in einer Kiste aufbewahrt und gefunden worden waren sowie ein Eid, dass diese Erklärung der Wahrheit entspräche und die Liste mit der Aufzählung des Eigentums vollständig sei. (http://www.lootedart.com/web_images/pdf2013)

In Wikipedia heißt es über diesen Hildebrand Gurlitt weiter: „In der Nachkriegszeit durchlief Gurlitt ein Entnazifizierungsverfahren. Gemäß seiner Spruchkammerakte gab Gurlitt für 1943 ein steuerpflichtiges Einkommen von 178.000 Reichsmark an und für 1945 ein Vermögen von 300.000 Reichsmark. Die prüfenden Behörden ermittelten dagegen für 1945 ein Vermögen von 450.000 Reichsmark. Die Rehabilitierung gelang durch einen Freispruch der Spruchkammer Bamberg-Land im Juni 1948, weil er seine jüdische Herkunft, seine Nichtzugehörigkeit zu NS-Organisationen und seinen Einsatz für die Kunst der Moderne geltend machen konnte. Ein Entlastungszeuge war unter anderem Max Beckmann. 1947 nahm Gurlitt seine Kontakte zu anderen Kunsthändlern wieder auf und versuchte dabei offenkundig, seine Kenntnisse über den Verbleib von Kunstwerken in der Nazizeit zu verwerten. Er wurde dann 1948 Leiter des Kunstvereins für die Rheinlande und Westfalen in Düsseldorf.“

Die Sammlung Gurlitt ist ein eklatantes Beispiel dafür, wie die Politik der Willkür des Naziregimes bis heute nachwirkt. Der eigentliche Skandal ist nicht die Tatsache, dass es Gurlitt gelang, die Öffentlichkeit in dem Glauben zu lassen, dass ein Großteil der Bilder seiner Sammlung vernichtet worden seien, sondern das anhaltende Versteckspiel vor der Öffentlichkeit nach der Entdeckung der Bilder im Februar 2012 und auch die willfährige Hilfsbereitsschaft, als es darum ging Werke aus der Sammlung 1956 in den USA auszustellen oder einzelne Werke zu versteigern, wie etwa am 2. Dezember 2011. Die Berliner Zeitung schreibt dazu am 4.11.2013: „Im Kunsthaus Lempertz sprach man Gurlitt laut Geschäftsführer Karl-Sax Feddersen auf die Herkunft des Beckmann-Werks und mögliche Rechtsansprüche der Flechtheim-Erben an. Gurlitt erklärte sich daraufhin bereit, sich mit den Erben zu einigen. Der „Löwenbändiger“ wurde am 2. Dezember 2011 versteigert, der Erlös von 864.000 Euro zwischen den Parteien geteilt. Dieses Verfahren ist im Kunsthandel bei Werken mit umstrittenen Besitzverhältnissen durchaus üblich, weil alle profitieren.“ ( http://www.berliner-zeitung.de/kultur/verkauf-gemaelde-von-beckmann-versteigert,10809150,24901688.html)

Die öffentliche Meinung hat sich inzwischen ganz offensichtlich auf Seiten des Erben Gurlitt geschlagen: Der Vorwurf der Steuerhinterziehung sei ungerechtfertigt, mögliche Straftaten verjährt und Gurlitt junior sei somit rechtmäßiger Eigentümer seines Erbes. Staatlicherseits ist man hierüber nicht gerade glücklich: die öffentliche Empörung und der Druck aus dem Ausland scheinen dazu beizutragen, dass inzwischen über eine rückwirkend in Kraft tretende Änderung der Verjährungsfristen nachgedacht wird.

In der Tat: Es kann nicht angehen, dass in Bezug auf NS-Raubgut überhaupt Verjährungsfristen Anwendung finden können, denn die Erben waren zu der Zeit, als es ihnen noch möglich gewesen wäre ihre Ansprüche geltend zu machen sicher mit anderen Dingen wie etwa der eigenen Existenzsicherung beschäftigt. Wer erklärt, die Verantwortung für vergangenes Unrecht zu übernehmen muss dies auch praktisch beweisen. Dies muss also ein für alle Mal geklärt und die Aufhebung der Verjährungsmöglichkeit für diese speziellen Fälle gesetzlich verankert werden. Es ist unerträglich, dass hier willkürliche Entscheidungen die Manifestation von Unrecht ermöglichen, da die Entschädigung oder Rückgabe von Raubgut nur auf Grundlage moralischer Verpflichtung erfolgt. Darüber hinaus muss Transparenz hergestellt werden und der Öffentlichkeit eine Datenbank verfügbar gemacht werden, in der alle Gemälde und Zeichnungen der Sammlung aufgeführt sind, über deren Herkunft Zweifel besteht. Nur so kann sichergestellt werden, dass mögliche Erben gefunden und ihnen zu ihrem Recht verholfen werden kann.

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