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Das Oktoberfestattentat – Keine Aufklärung und kein Frieden für die Betroffenen auch nach 42 Jahren

Aktualisiert: 7. Okt. 2022


Am 26.09.1980 gegen 22 Uhr detonierte nahe des Haupteingangs zum Oktoberfest auf der Münchener Theresienwiese ein Sprengsatz, der sich in einem Abfalleimer befand. Durch die Explosion wurden 13 Menschen getötet, 211 wurden teils schwer verletzt. Unter den Toten war auch der Attentäter, der 21-jährige rechtsextreme Student Gundolf Köhler. Der Anschlag gilt als der schwerste Terrorakt in der Geschichte der Bundesrepublik.


Auch über 40 Jahre nach der Tat sind die Hintergründe nicht vollständig aufgeklärt. Vor allem der BR-Journalist Ulrich Chaussy und der Opferanwalt Werner Dietrich haben unermüdlich dafür gekämpft, das Attentat nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und Entschädigung für die Betroffenen zu fordern. Ihnen ist es zu verdanken, dass nach der Einstellung der ersten Ermittlung im Jahr 1982 durch den Generalbundesanwalt im Jahr 2014 erneute Ermittlungen angeordnet wurden und der Anschlag heute offiziell als rechtsextreme Tat eingestuft wird. Im Folgenden geht es um die Aufarbeitung des Attentats durch die Ermittlungsbehörden und um die Frage, welche Fehler und Versäumnisse der Behörden eine Aufklärung der Hintergründe der Tat bis heute verhindern.


Die erste Ermittlung 1980-1982

Noch in der Nacht des Anschlags nahm die Soko „Theresienwiese” beim bayerischen LKA die Ermittlungen auf. Diese wurden durch den damaligen Generalbundesanwalt Kurt Rebmann geleitet. Rebmann schaltete sich in die Ermittlungen ein, als die rechtsextreme Einstellung des Attentäters und damit ein möglicher rechtsterroristischer Hintergrund der Tat bekannt wurden. Die Ermittler:innen konnten Köhler aufgrund seiner bei der Detonation erlittenen Verletzungen als mutmaßlichen Attentäter identifizieren, der die Bombe platziert hatte. Sie stellten daraufhin Nachforschungen in Köhlers persönlichem Umfeld an. Es stellte sich heraus, dass der spätere Attentäter bereits zuvor mit Sprengstoff experimentiert hatte. Er war Mitglied der neonazistischen Wiking-Jugend und hatte sich in der Vergangenheit an Treffen der Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) beteiligt. Hierbei handelte es sich um eine nach dem Führerprinzip ausgerichtete, rechtsextreme paramilitärische Gruppe unter der Leitung des Neonazis Karl-Heinz Hoffmann. Nach dem Anschlag wurden 20 Mitglieder der WSG wegen ihrer Verbindungen zu Köhler festgenommen, jedoch aufgrund fehlender Bezüge zum Attentat nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Ein Bekannter Köhlers gab gegenüber den Ermittler:innen an, Köhler sei sozial isoliert und voller Wut auf die Welt gewesen. Daraus schlossen die ermittelnden Beamt:innen, dass es sich bei Köhler um einen Einzeltäter handelte, der die Tat aus persönlichen Motiven begangen habe. Dementsprechend hielt die Soko in ihrem Abschlussbericht im Mai 1981 als Ermittlungsergebnis fest, dass es sich bei dem Anschlag nicht um eine politische Tat, sondern um eine persönliche Verzweiflungstat gehandelt habe. Der Täter habe bei der Planung und Durchführung der Tat keine Unterstützung anderer Personen gehabt. Die Bundesanwaltschaft stellte im November 1982 die Ermittlungen offiziell ein.


Fehler in der ersten Ermittlung – ein „rein persönliches” Motiv, verschwundene Beweismittel und der Bruch der Nachrichtensperre

Die erste Ermittlung in den Jahren 19801982 war von Fehlern und Versäumnissen der beteiligten Behörden geprägt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Behörden den heute unbestrittenen rechtsextremen Hintergrund der Tat nicht erkannten. Auch wenn die Darstellung Köhlers als verbitterter Einzelgänger auf der Aussage eines seiner Bekannten beruhte, bestritten mehrere andere Personen aus seinem Umfeld diese Darstellung. Auch die Kontakte Köhlers in die rechtsextreme Szene und seine rechtsextreme Gesinnung hätten die damaligen Ermittler:innen an dem angeblich persönlichen Tatmotiv zweifeln lassen können. Vor der Tat hatte Köhler mit Bekannten außerdem über die Möglichkeit gesprochen, das Ergebnis der anstehenden Bundestagswahl durch einen Anschlag zu beeinflussen.


Dass die Ermittlungsbehörden einen rechtsextremen Hintergrund der Tat nicht annahmen, hatte womöglich auch politische Gründe. Noch am Abend des Anschlags hatte der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU) dem damaligen Bundesjustizminister Gerhart Baum (FDP) vorgeworfen, eine Mitschuld an dem Anschlag zu tragen. Laut Strauß trauten sich die Sicherheitsbehörden unter Baum angeblich nicht mehr, Extremist:innen konsequent zu überwachen. Kurze Zeit später stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Attentäter um ein Mitglied der rechtsextremen WSG handelte, die Strauß in Bayern lange Zeit hatte gewähren lassen, bis Baum die Gruppe im Januar 1980 schließlich verbot. Bei der Einordnung als nicht-rechtsextreme Tat könnte es sich daher um eine Maßnahme der politischen Schadensbegrenzung gehandelt haben. Strauß trat bei der Bundestagswahl 1980 als Kanzlerkandidat gegen den Amtsinhaber Helmut Schmidt (SPD) an – ein schneller Ermittlungserfolg und die Festlegung auf einen bestimmten Täter sollten womöglich die effektive Arbeit der Behörden verdeutlichen sowie ein Gefühl der Sicherheit in der Bevölkerung erzeugen.


Auch die These, dass es sich um die Tat eines Einzeltäters handelte, ist in den Jahrzehnten nach der Tat immer wieder hinterfragt worden. Bereits im November 1980 legten sich die ermittelnden Beamt:innen auf die Einzeltätertheorie fest. Zahlreiche ernst zu nehmende Hinweise auf mögliche Mitwisser:innen bzw. Mittäter:innen wurden im Folgenden ignoriert oder als nicht überzeugend abgetan. Bereits die starke Einbindung des Attentäters in die rechtsextreme Szene weckt Zweifel daran, dass es keine Unterstützer:innen gab. Es erscheint kaum vorstellbar, dass Köhler eine derart schwerwiegende Tat plante und seinem Umfeld nichts davon mitteilte. Auch forensische Erkenntnisse legen die Beteiligung einer zweiten Person am Anschlag nahe. Am Tatort wurden die Überreste einer scheinbar durch die Explosion abgerissenen Hand gefunden. Die Soko beim LKA ging damals davon aus, dass es sich hierbei um die Hand Köhlers handelte, denn diesem waren bei der Detonation beide Arme abgerissen worden. Einem Sprengstoffspezialisten des BKA zufolge, den Ulrich Chaussy 2015 interviewte, konnte die Hand jedoch nicht von Köhler stammen. Da dieser sich zum Zeitpunkt der Detonation sehr nahe an der Bombe aufgehalten habe, müssten dessen Hände durch die Wucht der Explosion pulverisiert worden sein, von den Händen könnten daher keine Überreste mehr existieren. Dies legt nahe, dass sich bei der Detonation der Bombe eine weitere Person in unmittelbarer Nähe des Sprengsatzes aufhielt. Diese mögliche zweite Person entfernte sich im Anschluss offenbar in dem aufkommenden Chaos vom Tatort, denn das Handfragment konnte keinem der Toten oder Verletzten zugeordnet werden.

Ebenfalls bis heute ungeklärt ist, wie Köhler an den Sprengstoff für die Bombe gelangte und ob er bei der Beschaffung Hilfe hatte. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden wurde die Detonation durch militärischen Sprengstoff, der sich in einer britischen Werfergranate befand, ausgelöst. Ein Hinweis zweier inhaftierter Neonazis führte zu dem niedersächsischen Rechtsextremisten Heinz Lembke, der den beiden Neonazis zuvor Sprengstoff für den Bau einer Bombe angeboten hatte. Im Rahmen einer Durchsuchung wurde bei Lembke ein umfangreiches Waffen- und Sprengstofflager entdeckt. Bevor Lembke zu seiner möglichen Rolle beim Oktoberfestattentat befragt werden konnte, beging er jedoch in Untersuchungshaft Suizid.


Mehrere Aussagen von Zeug:innen, die angaben, Köhler kurz vor der Tat im Gespräch bzw. im Streit mit anderen Personen gesehen zu haben, wurden im Abschlussvermerk der Soko nicht mehr erwähnt. Aus juristischer Sicht bedeutete die Theorie des Einzeltäters, dass die Ermittlungen durch den Tod Köhlers beendet waren. Nur lebende Personen können wegen Straftaten vor Gericht angeklagt werden. Die Einzeltätertheorie hatte zur Folge, dass es nie eine gerichtliche Aufarbeitung der Ereignisse gab.


Auch der Umgang der Ermittlungsbehörden mit den sichergestellten Beweismitteln wirft Fragen auf. Bereits am Morgen nach dem Attentat wurde der Boden am Tatort neu asphaltiert, weil das Oktoberfest nach dem Willen der Verantwortlichen bei der Stadt München weitergehen sollte. Dabei wurden womöglich Spuren zerstört. Mehrere sichergestellte Beweismittel verschwanden im Laufe der Ermittlung spurlos. Bis heute ist nicht geklärt, was mit den Überresten der abgetrennten Hand geschah, die am Tatort gefunden wurde. Das Handfragment war zur Untersuchung an das gerichtsmedizinische Institut der LMU München gebracht worden. Aus dem Institut verschwanden nach der Untersuchung sowohl die Gutachten, die zu der Hand erstellt wurden, als auch das Laborbuch des Jahres 1980, das die Untersuchungen dieses Jahres dokumentierte. Das Handfragment hätte eigentlich nach der Untersuchung vom LKA an die Bundesanwaltschaft übergeben werden müssen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft seien zwar Asservate durch das LKA übersendet worden, die Überreste der Hand seien jedoch nicht darunter gewesen. Diese sowie die dazugehörigen Gutachten seien nie bei der Bundesanwaltschaft angekommen. Die Spur der Hand verliert sich beim bayerischen LKA. Dasselbe gilt für Dutzende von Zigarettenstummeln, die von Ermittler:innen in Köhlers Auto gefunden wurden. Auch diese Asservate sind nicht mehr auffindbar. In beiden Fällen ist das Verschwinden besonders bedauerlich: Mit den heutigen technischen Möglichkeiten hätte man möglicherweise eine DNA-Probe entnehmen und diese mit den relevanten Datenbanken abgleichen können. Im Jahr 1997, 15 Jahre nach dem Ende der ersten Ermittlung, wurden die verbleibenden Asservate aus Platzgründen vernichtet.


Eine besonders zweifelhafte Rolle in der ersten Ermittlung spielte der damalige Chef des Staatsschutzes im bayerischen Innenministerium, Dr. Hans Langemann. Dieser brach die Nachrichtensperre, die der Generalbundesanwalt wegen des möglichen rechtsterroristischen Hintergrunds der Tat verhängt hatte. Langemann informierte mehrere Journalist:innen über die Identität und Anschrift Köhlers, woraufhin diese zu der Adresse fuhren und noch vor der Polizei mit Personen aus Köhlers Umfeld sprachen. Am 27.09.1980, einen Tag nach der Tat, wurde Köhlers Name in den Medien veröffentlicht und er als Attentäter genannt. Dies gab potentiellen Mitwisser:innen und Helfer:innen die Gelegenheit, Spuren zu verwischen, bevor die Ermittlungen in ihre Richtung deuteten. Es ist nicht abschließend geklärt, warum der Chef des bayerischen Staatsschutzes die Ermittlung derart sabotierte. Wegen der Weitergabe von Geheimdienst-Informationen in einem anderen Fall wurde Langemann im März 1982 vom Dienst suspendiert.


Wiederaufnahme der Ermittlungen 2014

Nachdem die Bemühungen Chaussys und Dietrichs um eine Aufklärung der Hintergründe des Attentats in dem Spielfilm „Der blinde Fleck” (2013) verfilmt wurden, meldeten sich zahlreiche Personen mit neuen Hinweisen. Auf dieser Grundlage stellte Dietrich im Namen der Opferfamilien bei der Bundesanwaltschaft den mittlerweile dritten Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen. Im Dezember 2014 ordnete der damalige Generalbundesanwalt Harald Range die Wiederaufnahme der Ermittlungen an. Er beauftragte mit den Ermittlungen eine neue Soko beim bayerischen LKA, die Soko „26. September”.


Bei den neuen Spuren ging es um mögliche Mittäter:innen. Mehrere Personen meldeten sich, die am Tag des Attentats ein Gespräch bzw. einen Streit Köhlers mit zwei anderen Personen beobachtet haben wollten. Eine Zeugin sagte aus, sie habe am Tag nach dem Anschlag, als der Name Köhlers noch nicht veröffentlicht gewesen sei, in der Wohnung eines Bekannten Flugblätter gesehen. Darin habe es geheißen, eine Person namens Köhler sei als „Märtyrer der Bewegung” gestorben. Es gab mehrere Aussagen, wonach verschiedene Rechtsextreme behauptet hatten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Der ehemalige V-Mann der rechtsextremen Szene Walter Ulrich Behle erklärte gegenüber einem Kellner, dass der Anschlag von der WSG verübt worden sei und eigentlich zwei Bomben hätten explodieren sollen. Diese Äußerung passte zu der Aussage eines Zeugen, der angab, zeitgleich mit der Explosion an der Theresienwiese in unmittelbarer Nähe des Tatorts eine Stichflamme gesehen zu haben. Hierbei könnte es sich um eine Fehlzündung einer weiteren Bombe gehandelt haben. Eine Krankenschwester sagte aus, in einem Krankenhaus in Hannover sei kurze Zeit nach dem Anschlag ein junger Mann mit einer abgetrennten Hand behandelt worden, der angegeben habe, er habe “mit Sprengstoff gespielt”. Seine Identität habe der Mann nicht preisgeben wollen und sei dann eines Tages verschwunden.


Im Zuge der neuen Ermittlung wurden die Ergebnisse der Soko „Theresienwiese” überprüft, Akten von Geheimdiensten angefordert und ausgewertet sowie über 1.000 Personen vernommen. Neue Erkenntnisse über mögliche Mittäter:innen an dem Anschlag konnten die Ermittler:innen jedoch nicht gewinnen. Im Juli 2020 wurde die zweite Ermittlung nach über fünf Jahren eingestellt. Die Bundesanwaltschaft hatte keine neuen Hinweise erhalten, die konkret und beweisbar auf die Beteiligung einer oder mehrerer weiterer Personen an dem Anschlag hinwiesen. In der Pressemitteilung zur Einstellung der Ermittlungen stellte der Generalbundesanwalt nun jedoch fest, dass Köhler die Tat aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus begangen habe. Etwaige auch persönliche Beweggründe könnten die vorherrschende politische Motivation für die Tat nicht infrage stellen. Dies war eine überfällige, aber dennoch wichtige Feststellung. Denn durch die Einstufung des Anschlags als rechtsextremistisch konnten die Opferfamilien erstmals Entschädigung vom Staat verlangen.


Auch nach dem Abschluss der zweiten Ermittlung bleiben viele Fragen offen. Gänzlich ungeklärt ist die Rolle von V-Leuten aus dem Umfeld der WSG. Es ist bekannt, dass zum Zeitpunkt des Attentats mindestens zwei V-Leute Teil der WSG waren. Eine parlamentarische Anfrage zweier Grünen-Bundestagsabgeordneter aus dem Jahr 2020, ob auch im Umfeld Köhlers V-Leute eingesetzt waren, blieb von der Bundesregierung mit Verweis auf die Sicherheit etwaiger Informant:innen unbeantwortet.


Fazit – keine Aufklärung, kein Frieden

Auch 42 Jahre nach dem Attentat bleibt das Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen unermesslich – zu den persönlichen Tragödien hinzu kommen die offen gebliebenen Fragen zu den Hintergründen der Tat. Die bis heute ungeklärten Fragen beruhen in erster Linie auf Fehlern während der ersten Ermittlung. Aufgrund des Bruchs der Nachrichtensperre sowie der teils verschwundenen, teils später nach Protokoll vernichteten Beweismittel ist es heute kaum noch möglich, neue Erkenntnisse zu dem Anschlag zu gewinnen. Diese Schwierigkeiten sind aber keine Rechtfertigung dafür, dass Angehörige und Journalist:innen jahrzehntelang erfolglos auf neue Ermittlungen drängen mussten und gezwungen waren, auf eigene Faust zu recherchieren. In den Jahrzehnten nach dem Anschlag hat der Staat kaum Interesse an einer Aufklärung der Hintergründe der Tat gezeigt.


Sinnvoll und geboten wäre die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag oder im Bundestag, um die Fehler der ersten Ermittlung aufzuarbeiten und die Verantwortlichen zu ermitteln. Wie Ulrich Chaussy im Rahmen eines Interviews im Jahr 2020 zu Recht gesagt hat, hat das Verschwinden von Beweismitteln während der ersten Ermittlung „systematischen Charakter”. Auch wenn etwaige Straftaten wie Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) bereits verjährt sind, wäre eine Aufarbeitung des Anschlags und des Fehlverhaltens der an der Ermittlung beteiligten Personen nicht nur für die Opferfamilien wichtig. Der Staat muss auch zeigen, dass er ein derartiges Fehlverhalten in den eigenen Reihen nicht toleriert, um das Vertrauen der Bürger:innen nicht zu verlieren.


Zuletzt soll an dieser Stelle noch das Engagement der Menschen gewürdigt werden, die sich seit Jahrzehnten für die Aufklärung der Hintergründe des Oktoberfestattentats einsetzen. Menschen wie Ulrich Chaussy und Werner Dietrich haben durch ihre Nachforschungen die Wiederaufnahme der Ermittlungen erst ermöglicht und zu der geänderten Bewertung des Anschlags als rechtsextremistisch beigetragen. Ohne ihre Arbeit wären die Fehler der Ermittlungsbehörden womöglich nie aufgedeckt worden.

Unser Dank gilt auch den Betroffenen des Anschlags und ihren Angehörigen, die das Attentat durch ihr öffentliches Auftreten im Bewusstsein der Öffentlichkeit halten und Gerechtigkeit für die Betroffenen fordern.


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