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Bundesverfassungsgericht bestätigt NPD als dem NS wesensverwandt – trotzdem kein Verbot – Was nun?


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: die NPD ist mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt – dennoch kann die NPD auf staatliche Subventionierung zurückgreifen um demokratiefeindliches Gedankengut unter Jugendlichen zu verbreiten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstagmorgen bestätigt, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. Die Richter verwiesen dabei explizit auf die Wesensverwandtschaft der Partei zum Nationalsozialismus. Das alleine reiche jedoch nicht für das Verbot aus. Der NPD-Verbotsantrag des Bundesrates wurde abgelehnt, da die Partei zu unbedeutend sei, um ihre Ziele durchzusetzen und sie somit keine akute Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstelle. In der Urteilsverkündung wurde auf die “anhaltende Krise” der Partei, deren Mitgliederzahlen zuletzt weiter sanken, verwiesen. Deswegen könne die NPD “trotz verfassungsfeindlicher Gesinnung grundsätzlich weiterhin das Parteienprivileg in Anspruch nehmen”, erklärte der Präsident des Gerichts. Bereits 2003 scheiterte ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch den “V-Mann-Skandal”. Nun hatte es erstmals eine inhaltliche Entscheidung zur Partei gegeben.

Wir begrüßen die klare Einordnung der Partei durch die Karlsruher Richter. Die Ideologie der NPD muss als das benannt werden, was sie ist: verfassungsfeindlich und menschenverachtend. Dennoch gibt es uns zu bedenken, dass das Verbotsverfahren gescheitert ist. Während unserer politischen Bildungsarbeit stellen wir immer wieder fest, wie stark diese Partei auf kommunaler Ebene verankert bzw. präsent ist und welche Gefahr von ihr insbesondere gegenüber jungen Menschen ausgeht. Es darf darüber hinaus nicht vergessen werden, dass auch andere extrem rechte Kleinparteien Einfluss im ländlichen Bereich gewinnen und neuere Gruppierungen der Neuen Rechte zunehmend attraktiver für Jugendliche werden. Dort muss die Bildungsarbeit mit Jugendlichen fortgesetzt und kontinuierlicher werden um antidemokratischen und gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeiten entgegenzuwirken. Wie bereits im Urteil angedeutet, sollte im nächsten Schritt geprüft werden, wie weit es möglich ist, die staatliche Finanzierung dieser rechtsextremen Strukturen einzudämmen. Zuletzt hatte die Partei pro Jahr rund 1,3 Millionen Euro an staatlichen Zuwendungen erhalten.

Foto (c)JFDA e.V.

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