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Antisemitische Parolen: Urteil gegen fünf Neonazis in Dortmund

»Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!« — Diesen Satz brüllen Rechtsextreme immer wieder auf deutschen Straßen. Wahlweise auch abgewandelt als »Wer Braunschweig liebt...« et cetera. Er erinnert an die dunkelsten Zeiten deutscher wie jüdischer Geschichte – und stellt unabhängig von den Umständen, in denen er geäußert wird, eine akute Bedrohung für jüdische Menschen in Deutschland dar.


Das Landgericht Dortmund urteilte am 30. Mai in einem Prozess gegen fünf Neonazis, die an einer Demonstration im September 2018 teilgenommen und dort die Parole skandiert hatten, dass diese den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen kann. Laut Gericht sind allerdings die bedrohlichen Begleitumstände relevant, damit tatsächlich eine Straftat vorliegt. Das JFDA begrüßt das Urteil und schließt sich der Beratungsstelle ADIRA an, die von einem "Schritt in die richtige Richtung" bei der Bekämpfung rechten Antisemitismus' spricht.


Klar ist jedoch auch, dass auf diesen Schritt weitere folgen müssen, um den Antisemitismus in Deutschland konsequent zu bekämpfen. Denn: Antisemitismus ist immer eine manifeste Bedrohung – nicht nur, wenn er sich im Dunkeln und mit Pyrotechnik bemerkbar macht.


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