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„Volkslehrer“ scheitert mit Klage gegen Kündigung

Der selbsternannte „Volkslehrer“ Nikolai Nerling ist am 16.01.2019 vor dem Arbeitsgericht Berlin mit einer Klage gegen seine Entlassung aus dem Schuldienst gescheitert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hatte den rechtsextremen Aktivisten, der zuletzt an der Vineta Grundschule in Berlin-Wedding unterrichtete, Anfang des vergangenen Jahres nach Medienberichten über verschwörungsideologische Äußerungen auf seinem Youtube-Kanal „Der Volkslehrer“ vorläufig suspendiert und später mehrere Kündigung ausgesprochen.

Nerling hatte daraufhin Klage gegen das Land Berlin eingereicht. Er wollte, dass die Kündigungen für unwirksam erklärt werden und strebte eine Weiterbeschäftigung im Schuldienst an. Nach einer gescheiterten Güteverhandlung im Juni 2018 und der heutigen Verhandlung fiel schließlich das Urteil: Die Klage wurde vollumfänglich abgewiesen.

Der Vorsitzende Richter Arne Boyer sagte in der Urteilsbegründung, wer den demokratischen Rechtsstaat verächtlich mache und sich mit Holocaustleugnern solidarisiere, rüttele „an den Grundfesten unserer Gesellschaft”. Der Rechtsstaat stünde heute unter weitaus größerem Druck als noch vor zehn Jahren und müsse diesem standhalten. Dazu gehöre es auch, sich gegen seine Feinde zu wehren. Nerling sei aus personenbedingten Gründen nicht zur „Erfüllung seiner Dienstpflichten geeignet“, die Kündigung daher rechtmäßig. Gegen das Urteil kann Nerling Rechtsmittel einlegen.

Nerling hatte sich nach seiner Kündigung in enormer Geschwindigkeit weiter radikalisiert. Mittlerweile besucht er bundesweit neonazistische Demonstrationen und Veranstaltungen. Auf seinem Youtube-Kanal gibt er regelmäßig verurteilten Holocaustleugnern eine Plattform.

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