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BT3P

Israelfeindliche Boykott-Kampagnen ziehen sich durch die gesamte Staatsgeschichte Israels. Diesem Ansatz folgt auch die „Boycott, Divestment and Sanctions”-Bewegung (BDS), die 2005 mit der Veröffentlichung ihres Manifests „Palestinian Civil Society Call for BDS“ begründet wurde. Zu den Initiator:innen gehört unter anderem der „Council of Palestinian National and Islamic Forces”, der zur Organisation terroristischer Gruppen wie der Hamas, des Islamischen Jihads in Palästina (PIJ), und der Palästinensische Befreiungsfront (PFLP) beisteuert.

Bereits in der Grundsatzerklärung der Kampagne lassen sich anhand des sogenannten 3D-Tests antisemitische Erzählmuster wie die Dämonisierung Israels, die Delegitimierung des Existenzrechts des israelischen Staates und Doppelstandards feststellen. So wird das Existenzrecht Israels gleich zu Beginn in der ersten Forderung der BDS-Bewegung, infrage gestellt. Darin fordert sie ein Ende der „Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes”. Auf welche Gebiete sich die Forderung genau bezieht, ist nicht weiter definiert. Da die BDS-Kampagne die Frage explizit offenlässt, kann der Eindruck entstehen, dass die Formulierung „allen arabischen Landes” das Kernland Israel mit einbezieht und somit eine Auslöschung des Staates Israels fordert. Die uneindeutigen Formulierungen sind keineswegs zufällig gewählt, sondern Teil der Strategie von BDS. Durch einen weiten Interpretationsspielraum der formulierten Ziele sollen ein breites Spektrum an politischen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen für die Kampagne gewonnen werden. 

Mit einem 2019 eingebrachten und angenommenen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen verurteilte der Deutsche Bundestag die Ziele der BDS Bewegung als antisemitisch und beschloss unter anderem, der BDS-Bewegung Veranstaltungen in der Bundesverwaltung unterstehenden Gebäuden zu untersagen, die BDS-Bewegung zu verurteilen und keine Projekte zu fördern, die die BDS-Bewegung unterstützen. Gleichzeitig sprach er eine Empfehlung an die Länder, Städte und Gemeinden aus, diesem Beispiel zu folgen. Die Fraktionen der Parteien stellten gemeinsam einen Antrag mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen”. Während die CDU/CSU, SPD, FDP und ein Großteil der Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag stimmten, wurde er von großen Teilen der Linkspartei und einzelnen Abgeordneten der Grünen-Fraktion abgelehnt. Der Stimmabgabe enthielten sich die AfD-Fraktion und große Teile der Linken, sowie vereinzelte Abgeordnete der Grünen-Fraktion.

Ein oftmals vorgebrachtes Narrativ, dass die BDS-Resolution des Bundestages ursprünglich von der AfD eingebracht wurde und damit per se rechtsextrem sei, grundiert auf einer falschen Wiedergabe der Abläufe. Tatsächlich hatte die AfD zuvor einen eigenen Antrag mit dem Titel „BDS-Bewegung verurteilen – Existenz des Staates Israel schützen“ zur BDS-Kampagne initiiert. Dieser wurde allerdings mit einer Mehrheit von 431 zu 62 Stimmen abgelehnt. Ebenso wurde übrigens ein Antrag der Linken mit dem Titel „BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern“ abgelehnt. Dass die Verurteilung der BDS-Bewegung durch den Bundestag also einem rechtsextremen Narrativ folgte, wie immer wieder behauptet wird, ist unsachlich und falsch.  

Die Bundesregierung begründet die Verurteilung der BDS-Bewegung wie folgt: 

 

„Der allumfassende Boykottaufruf führe in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. [...]”

 

Der Bundestag tritt damit jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen entschlossen entgegen und verurteilt die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott. Auch dürften keine Organisationen finanziell gefördert werden, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. Projekte, die zum Boykott aufrufen oder die BDS-Bewegung unterstützen, dürften nicht finanziell gefördert werden.” 

Die Initiative „Bundestag 3 für Palästina” (BT3P) wurde in Reaktion auf den BDS-Beschluss des Bundestags vom 17.05.2019 ins Leben gerufen. 

BT3P verklagte den Bundestag daraufhin wegen vermeintlicher Verletzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). 

Auf der Website der Initiative werden drei zentrale Anliegen formuliert, die mit der Klage einhergehen sollen: die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit, die Einhaltung von Menschenrechten und Völkerrecht in Israel und Palästina und die gleichen Rechte aller Menschen in Palästina und Israel sowie die Beendigung der israelischen Besetzung.

 

Gegründet wurde die BT3P-Kampagne von Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz, die sich selbst als „jüdisch-palästinensisch-deutsche Aktivist*innen” bezeichnen. 

Die ehemalige Vorsitzende der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost” Judith Bernstein wurde 1945 in Jerusalem geboren. Ihre Eltern emigrierten 1935 aus Deutschland nach Palästina. Seit 1976 lebt sie in München und ist dort seit 1991 Mitglied der „Jüdisch-palästinensischen Dialoggruppe München”, deren Mitglieder die Boykott-Kampagne der BDS ebenfalls befürworten. Mittlerweile ist sie zudem Sprecherin der Organisation.  

 

Amir Ali ist ein deutsch-palästinensischer Aktivist, dessen Familie als palästinensische Flüchtlinge in Jordanien lebt. Neben seinem Engagement für BT3P ist Ali zudem Teil der Bewegung „Palästina spricht”. 

Der Lehrer Christoph Glanz bezeichnet sich selbst als antifaschistischen und antirassistischen Aktivisten. Er ist ein zentraler Akteur der BDS-Kampagne Oldenburg. Glanz steht besonders seit der Veröffentlichung eines BDS-Aufrufs in der Mitgliederzeitschrift „Paed-Ol” der Lehrergewerkschaft GEW in der Kritik. Als er sich bei der Online-Petition „Juden für palästinensisches Recht auf Rückkehr” zudem als Jude ausgab, wurde ferner deutlich, auf welch infame Weise er seine Ziele verfolgt.

Im Zuge ihrer Klage werden die Aktivist:innen von Ahmed Abed vertreten. Abed ist Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im BVV Neukölln.

Das Grundgesetz ist das höchste Gut der Demokratie Deutschlands, dazu zählt auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Beschluss des Bundestags zur BDS-Bewegung schränkt dieses Recht jedoch in keiner Weise ein. Er verbietet BDS nicht insgesamt, sondern legt bestimmte Vorgehensweisen in Bezug auf Bundesmittel fest, empfiehlt den Ländern, der Kampagne aufgrund ihrer antisemitischen Inhalte staatliche Gelder zu verwehren und das öffentliche Auftreten der Initiative so nicht weiter zu fördern. Das stets herangeführte Scheinargument der Aktivist:innen eines pauschalen Verbots der BDS-Bewegung ist demzufolge nichtig.

BT3P beharrt darauf, dass die Organisation BDS nicht mit Antisemitismus gleichgesetzt werden darf. Sie vertreten die Ansicht, dass der Beschluss des Bundestags ihr eigenes Leben sowie das von Palästinenser:innen in Deutschland beeinträchtigen würde, indem sie als antisemitisch gebrandmarkt würden. BDS bemüht sich stets darum, sich als Bewegung von Palästinenser:innen für Palästinenser:innen darzustellen: Die Kampagne sei zwar von einer Reihe von radikalen palästinensischen NGOs initiiert worden, würde mittlerweile jedoch vor allem von internationalen Unterstützer:innen vorangetrieben. 

Tatsächlich kommt es bei den Aktionen der BDS-Bewegung regelmäßig zu antisemitischen und gewaltvollen Vorfällen. Im Juni 2017 störten BDS-Aktivist:innen den Vortrag einer Holocaust-Überlebenden an der Humboldt-Universität Berlin, indem sie den Vortrag durch Zwischenrufe störten und die jüdische Rednerin beschimpften. In Köln wurden im Mai 2021 mehrere Stolpersteine mit den Buchstaben „BDS” besprüht. Vorfälle wie diese sind keine Einzelfälle: Sie lassen sich nicht dadurch begründen, dass eine Bewegung keine Kontrolle darüber hat, wer sich ihr anschließt und wie die Ziele verfolgt werden. Sie sind ein Produkt und die Konsequenz der antisemitischen Grundsatzerklärung der BDS-Kampagne.

Durch die Verteidigung von BDS vor Gericht bekennen sich die Initiator:innen von BT3P eindeutig als deren Unterstützer:innen. Einzelne von ihnen treten schon seit vielen Jahren als BDS-Aktivist:innen auf und dämonisieren Israel bspw. dadurch, indem sie dem Staat Kolonialverbrechen gegenüber Palästinenser:innen unterstellen.

Die öffentliche Darstellung beruht dennoch vor allem auf einer Selbstdarstellung als Opfer. Dem Bundestag wird unterstellt, er würde die Aktivist:innen mutwillig mundtot machen. Diesem Narrativ zufolge, sei die Intention hinter dem Beschluss, die durch die BDS verbreitete vermeintliche „Wahrheit” über Israel zu aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. 

Der Prozess steht seit dem 07.10.2021 auf demselben Stand. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage der Initiative gegen den Bundestag als unbegründet zurück. BT3P verkündete daraufhin, Berufung gegen das gesprochene Urteil einzulegen.

 

Weitere Quellen: https://www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/328693/antisemitismus-in-der-bds-kampagne/

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