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Stellungnahme zur Landeskonzeption „Berlin gegen jeden Antisemitismus“

Stellungnahme zur Landeskonzeption „Berlin gegen jeden Antisemitismus“

Berlin, 13. März 2019

Die Vorsitzende des JFDA, Lala Süsskind, erklärt:

»Wir begrüßen, dass mit der Landeskonzeption „Berlin gegen jeden Antisemitismus“ ein schlüssiges „lernendes Konzept“ geschaffen wurde. Bei der Weiterentwicklung der Landeskonzeption sollte ein Bewusstsein dafür entstehen, dass Antisemitismus nicht nur ein Problem für Jüdinnen und Juden, sondern auch einen Angriff auf die demokratische Gesellschaft darstellt. Antisemitismus ist nicht nur ein Diskriminierungsmuster, sondern auch eine antimodernistische Welterklärung, die politisch sonst verfeindete Verächter der freiheitlichen Demokratie eint. Bei der weiteren Entwicklung der Landeskonzeption sollte darauf geachtet werden, dass dieser Besonderheit des Antisemitismus bis in die Handlungsfelder und Maßnahmen Rechnung getragen wird. Das JFDA ist gerne bereit, an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Landeskonzeption mitzuwirken. Es kann dabei nicht zuletzt auf die fachliche Expertise seiner fünf vom Land Berlin geförderten Projekte zurückgreifen

Stellungnahme im Wortlaut:

Das JFDA begrüßt, dass mit der Landeskonzeption „Berlin gegen Antisemitismus“ der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ sichtbare Früchte trägt. Das JFDA anerkennt insbesondere, dass damit ein insgesamt schlüssiges „lernendes Konzept“ auf Basis der Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in der von der Bundesregierung erweiterten Form als Grundlage auch für das Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen geschaffen wurde. Dabei ist hervorzuheben, dass dieses Landeskonzept die aktive Auseinandersetzung mit allen Formen des Antisemitismus einerseits als einen Schwerpunkt in eine übergreifende konzertierte Förderung von Demokratie und Vielfalt in Auseinandersetzung mit allen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einbezogen wird und andererseits Antisemitismus zugleich in seiner Spezifik erkannt und entgegengetreten wird.

Für die Weiterentwicklung der Landeskonzeption würde sich das JFDA wünschen, dass die Erkenntnis, dass Antisemitismus nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle Menschen und Einrichtungen betrifft, die mit dem Judentum in Verbindung gebracht werden sowie die Einsicht, dass Antisemitismus nicht nur ein Diskriminierungsmuster und eine Ungleichheitsideologie, sondern auch eine antimodernistische Welterklärung ist, von Beginn an stärker betont werden. Denn es ist nicht zuletzt dieser Aspekt des Antisemitismus, der sich gegen den aufgeklärten Humanismus, die Rechtsstaatlichkeit und die fundamentalen Grundlagen der freiheitlichen Demokratie richtet, also nicht nur ein Problem für Jüdinnen und Juden, sondern einen Angriff auf die demokratische Bürgergesellschaft und ihre rechtsstaatlichen Institutionen insgesamt darstellt. Es ist auch nicht zuletzt die Funktion des Antisemitismus als antimodernistische Welterklärung, der ihn als „Brückenideologie“ politisch sonst verfeindete Verächter der freiheitlichen Demokratie verbinden lässt. Bei der weiteren Entwicklung der Landeskonzeption könnte auch deutlicher darauf geachtet werden, dass der Antisemitismus in dieser Besonderheit konsequenter bis in die Handlungsfelder und Maßnahmen fokussiert wird.

Das JFDA ist gerne bereit, sowohl an der Implementierung als auch an der weiteren Entwicklung der Landeskonzeption „Berlin gegen Antisemitismus“ in diesem Sinne mitzuwirken und auf der Grundlage dieses „lernenden Konzepts“ mit den beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zusammenzuarbeiten. Dabei wird das JFDA nicht zuletzt auf die fachliche Expertise seiner fünf vom Land Berlin geförderten Projekte zurückgreifen, die auch in der Landeskonzeption unter den Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ aufgeführt sind. Und es wird künftig darauf achten, dass die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung besser in die Lage versetzt wird, die von ihr geförderten JFDA-Projekte mit ihrem aktuellen Tätigkeitsprofil vorzustellen.

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