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Drei Männer wegen transfeindlichen Angriffs in Berlin verurteilt


Vor dem Amtsgericht Tiergarten sind am 06.03.2018 drei junge Männer wegen eines transfeindlichen Angriffs verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 16- bzw. 17-Jährigen im Oktober 2016 in Berlin eine Transfrau in der U2 beleidigt und misshandelt hatten. In der Anklageschrift hieß es, die Jugendlichen hätten mit der Attacke den Plan verfolgt, „ihre homophobe und menschenverachtende Gesinnung gewalttätig kundzutun“. Die Anklage für diesen Vorfall lautete: Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl.

Die mehrfach vorbestraften Angeklagten gestanden die Tat und bekundeten Reue. Sie räumten ein, dass sie sich zunächst auf Arabisch über das Aussehen des späteren Opfers, welches eine Strumpfhose und Makeup trug, lustig gemacht hatten. Es folgten wechselseitige Beleidigungen. Schließlich griff einer der Männer die Transfrau mit zwei Tritten und einem Faustschlag gegen den Oberkörper an. Ein Mittäter schubste das Opfer an der Station Bülowstraße aus der U-Bahn, wobei dessen Handy zu Boden fiel. Einer der Angreifer steckte das Mobiltelefon ein und schmiss es einige Zeit später weg. Das Opfer blieb nahezu unverletzt.

Einer der Schläger wurde zusätzlich wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte bei Facebook etwa ein halbes Jahr nach der Attacke ein islamistisches Statement kommentiert, in dem Homosexuelle abgewertet wurden. Dazu schrieb er: „Alle vom Dach kicken und unten mit Steinen beschmeißen“. Eine Zeitungsmeldung über einen Terroranschlag in Tel Aviv hatte der junge Mann zudem mit den Worten kommentiert: „Was gibt es schöneres, als früh am Morgen so etwas zu lesen?“ Vor Gericht wollte der Angeklagte zu der antisemitischen Äußerung keine Erklärung abgeben. Den homophoben Kommentar versuchte er damit zu rechtfertigen, dass er sich damals „eine Zeit lang sehr tief mit meiner Religion befasst“ habe und Homosexualität „bei mir in der Religion halt verabscheut“ werde. Mittlerweile habe er erkannt, dass dies falsch sei und alle Menschen Toleranz verdienten.

Das Jugendschöffengericht verhängte gegen die beiden Haupttäter einen Dauerarrest in Höhe von vier Wochen und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für die Verhängung einer Jugendstrafe hätten laut Vorsitzendem Richter eine besondere Schwere der Schuld oder „schädliche Neigungen“ bei den Angeklagten festgestellt werden müssen. Beides sei jedoch nicht der Fall. Mit den vier Wochen Dauerarrest bewegt sich das Gericht indes an der obersten Grenze des gesetzlich vorgesehenen Rahmens. Der Mittäter, welcher zwar nicht selbst geschlagen, den Angriff aber durch seine körperliche Bereitschaft unterstützt hatte, wurde zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Für alle drei Angeklagten wurde zudem die Teilnahme an einem pädagogischen Kurs angeordnet. Der Staatsanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer betont, dass die jungen Männer wohl eine längere Haftstrafe hätten antreten müssen, wenn sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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