Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verabschiedete Arbeitsdefinition des Begriffes „Antisemitismus“ zur Kenntnis zu nehmen und diese Arbeitsdefinition insbesondere in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie bei der Ausbildung in den Bereichen der Justiz und Exekutive zu berücksichtigen.
Das JFDA erkennt in diesem Kabinettsbeschluss einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. Zugleich erwartet das JFDA in der Folge dieses Schrittes weitere konkrete Beschlüsse und Maßnahmen zur Entwicklung von Kriterien zur Einordnung, Erfassung und Beurteilung antisemitischer Vorfälle, Taten, Verhaltensweisen, Bestrebungen und Deutungsmuster in Anlehnung und kritischer Weiterentwicklung der Arbeitsdefinition.
Diese Kriterien müssen geeignet sein, die politisch, sozial, rassistisch, religiös oder kulturalistisch grundierte Feindschaft gegenüber Jüdinnen und Juden bzw. gegenüber Personen und Einrichtungen, die als jüdisch wahrgenommen werden, in allen ihren Erscheinungsformen und als verfassungsfeindliche Ideologie zu erfassen. Das heißt, sie müssen eine qualifizierte Auseinandersetzung nicht nur mit traditionellen antijudaistischen und rassistischen sowie auf Verschwörungsideologien gegründeten, sondern auch mit neueren Formen des Antisemitismus – z.B. geschichtsrevisionistischen, durch Erinnerungsabwehr motivierten („sekundären“), strukturellen und israel-bezogenen („antizionistischen“) Antisemitismus – ermöglichen. Zugleich müssen sie phänomenbereichübergreifend auf Antisemitismus jeglicher Couleur anwendbar sein – also etwa auf deutsch-völkisch ebenso wie auf nichtdeutsch-nationalistisch und „antiimperialistisch-internationalistisch“ motovierten, auf religiös wie auf säkular begründeten Antisemitismus.
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