
Diese Anschläge markieren erschütternde Höhepunkte einer Hass- und Gewaltkriminalität bedingt durch rassistische, antisemitische, verschwörungsideologische und rechtsextreme Motive.
Die Attentäter dieser und anderer Anschläge beriefen sich zum Teil aufeinander und sahen in vorangegangenen Straftaten Vorbilder. Hierbei sowie bei der Verbreitung extremistischer Ideologien und Gewaltphantasien insgesamt spielt die Vernetzung über Online-Strukturen und -Subkulturen eine tragende Rolle.
Unzureichend beobachtete Foren und Plattformen sowie nicht weit genug greifende strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass Menschen, die Gewaltphantasien und -pläne haben, sich gegenseitig ungehindert austauschen und anstacheln können. Das Gefahren- und Radikalisierungspotential des digitalen Raums wird noch immer nicht ernst genug genommen.
Dies macht deutlich, wie wichtig Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit u.a. in den Bereichen Hate Speech, Antisemitismus, Verschwörungsideologien, Rassismus und Misogynie sowie eine ausreichende rechtliche Handhabe auch im “Dunkelfeld” Internet sind.
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