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Urteil bestätigt: 14 Monate Haft nach antiziganistischem Angriff und Diebstahl mit Waffen

Wegen eines antiziganistisch motivierten Flaschenwurfs war ein junger Mann im Oktober 2018 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil legte der 24-jährige John R. Berufung ein. Das Landgericht Berlin bestätigte heute, am 12.02.2019, das erstinstanzliche Urteil, fasste die Strafe mit einer anderen zusammen und entschied so auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Wie das JFDA berichtete, war der Täter nach Ansicht des Gerichts der Rädelsführer einer Gruppe von etwa 15 Personen, die am späten Abend des 24.11.2017 einen Zirkus in Berlin-Adlershof angriff und die Mitglieder des Familienbetriebs antiziganistisch beschimpfte, bedrohte und mit Flaschenwürfen attackierte. Da die Flaschen die Opfer nicht trafen, wurden die Angeklagten wegen versuchter gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung bestraft.

Unmittelbar vor der heutigen letzten Sitzung des Verfahrens wurde über R. bereits in einem weiteren Berufungsverfahren ein Urteil gefällt: Eine andere Kammer des Landgerichts Berlin änderte das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten und setzte eine achtmonatige Haftstrafe wegen Diebstahls mit Waffen zur Bewährung aus. Diese Strafe war in der ersten Instanz nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten, keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen.

R.s Verteidiger plädierte nun auch im Verfahren um den antiziganistischen Angriff darauf, die Haftstrafen zusammenzufassen und zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft sprach sich ebenfalls für die übliche Zusammenfassung aus und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Der verhandelte Angriff sollte ihrem Plädoyer nach im Unterschied zur ersten Verhandlung nur noch mit acht Monaten Haft bestraft werden, da sich in der Berufungsverhandlung eine günstigere Sozialprognose ergeben habe.

Die Strafkammer folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Bewährung aussprach, weitestgehend und betonte die Gefährlichkeit der Tat: Ein Wurf mit einer Glasflasche könne erhebliche Verletzungen verursachen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Tat „fremdenfeindlich, vielleicht sogar rassistisch“ motiviert gewesen sei und die Betroffenen in ihrem engsten Lebensumfeld getroffen habe, so der Vorsitzende Richter Hain. Zusammengefasst mit der Strafe für den Diebstahl mit Waffen entschied das Gericht auf eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monate, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne: „Das wäre schlicht rechtswidrig“, so Hain. Im Urteil werde allerdings empfohlen, den offenen Vollzug in Erwägung zu ziehen. R. könnte dann weiter seiner Arbeit nachgehen und müsste lediglich die Nächte in der Haftanstalt verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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