“Das ist kein Wissen, was Sie verbreiten. Das ist Gift.” Die Angeklagte Ursula Haverbeck blickte betreten zu Boden, während die Vorsitzende Richterin Lisa Jani am 01.04.2022 gegen 17 Uhr das noch nicht rechtskräftige Urteil verkündete: ein Jahr, ohne Bewährung.
Gleich zu Beginn der Urteilsverkündung wurde deutlich, dass die 60. Kleine Strafkammer des Landgerichts Berlin die Berufung der 93-Jährigen verwerfen würde, da sie den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt betrachtete. Was folgte, war eine eindrucksvolle Ansprache der Richterin.
Weil Haverbeck den Holocaust, die Shoah, in Abrede gestellt habe, müsse man den Staat vor ihr schützen. Im Urteil hieß es, die Angeklagte sei “keine Holocaust-Forscherin [als die sich selbst gerne darstellt], sondern eine Holocaust-Leugnerin”. Sie befinde sich außerdem in ihren Aussagen und Ausführungen “meilenweit von der historischen Wahrheit entfernt.” Jani legte Haverbeck nahe, sich anstatt der fortwährenden Fixierung auf einzelne pseudowissenschaftliche Ausführungen, der tatsächlichen Geschichte nationalsozialistischer Vernichtungslager zu widmen und Orte des Verbrechens zu besuchen: Treblinka, Majdanek, Sobibor, Belzec, Chelmno, Auschwitz-Birkenau. Auch den Massenmord von Babyn Jar nannte sie als zentrales Ereignis der Shoah.
Eine reelle Chance der Reflektion sah das Gericht bei der Angeklagten nicht: “Frau Haverbeck, Ihr Verhalten lässt uns kopfschüttelnd und bestürzt zurück”, hieß es zum Abschluss der Urteilsverkündung. Sie sei eine “Geisterfahrerin”, die stur auf der falschen Spur bliebe, nur weil ein paar Personen ihr “hinterhertuckeln” würden. Das zeigte sich auch an diesem Tag.
Blumen und Kuchen zum Trost
Vom 18.03. bis 01.04.2022 stand die bekannte 93-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen eines Berufungsprozesses vor dem Berliner Landgericht. Ihr Pflichtanwalt, Wolfram Nahrath, NPD-Mitglied, führte in der Vergangenheit den mittlerweile verbotenen neonazistischen Jugendbund Wiking Jugend und verteidigte unter anderem den Neonazi Ralf Wohlleben im NSU-Prozess.
Während der drei Prozesstermine ging es um zwei Berliner Urteile wegen Volksverhetzung aus den Jahren 2017 und 2020, bei denen Haverbeck einmal zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einmal zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das erste Urteil bezog sich auf Äußerungen, die Haverbeck im Rahmen einer Veranstaltung des rechtsextremen “Hoffmann-von-Fallersleben-Kreis” am 30.01.2016 in einer Gaststätte in Lichtenrade geäußert hatte. In einem Buchvortrag zweifelte sie dort unter anderem die Existenz der Gaskammern im KZ-Auschwitz an. Beim zweiten Urteil handelte es sich um ein Video-Interview mit dem Rechtsextremisten Nikolai Nerling (“Der Volkslehrer”) aus dem Jahr 2018, in dem Haverbeck unter anderem behauptete, es habe keine geplante systematische Ausrottung von Jüdinnen:Juden durch das NS-Regime gegeben. Haverbeck legte gegen beide Urteile Berufung ein.
Zur Unterstützung waren am 01.04., wie schon bei den ersten beiden Terminen, mehrere bekannte Neonazis und Holocaust-Leugner:innen angereist. Neben einer kleinen Gruppe der rechtsextremen “Neuen Stärke Partei”, saßen auch Nikolai Nerling und Michèle Renouf im Zuschauerraum. Beide sind bekannte Gesichter der internationalen Szene der Holocaust-Leugner:innen. Wie bereits die Male zuvor wurde Ursula Haverbeck vom Berliner Rechtsextremisten Dennis Ingo Schulz begleitet, der auf die abschließende Urteilsverkündung sichtlich enttäuscht mit erbosten Schnaufen und Kopfschütteln reagierte und der frisch Verurteilten zum Prozessende einen Strauß Blumen überreichte. Insgesamt waren an jenem Tag ungefähr 15 Unterstützer:innen angereist, von denen einige Haverbeck im Anschluss an die Urteilsverkündung mit Kuchen in Empfang nehmen wollten. Auf diesen schien diese sie jedoch allem Anschein nach keinen Appetit zu haben. Sie zog ohne viele Worte zu verlieren an ihren Anhänger:innen vorbei.
“Ich habe noch nie etwas geleugnet.”
Weniger wortkarg hatte sich die bereits mehrmals verurteilte Holocaust-Leugnerin nur wenige Stunden früher im Gerichtssaal gezeigt, den sie ein weiteres Mal als Bühne für ihre geschichtsrevisionistische Ideologie zu nutzen versuchte. Bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog, war es nämlich an ihr gewesen, die letzten Worte zu sprechen. Das Gesagte ließ bei den Anwesenden keinen Zweifel an der tiefgreifenden ideologischen Überzeugung aufkommen, die Haverbeck in sich trägt. Anhand ihrer Ausführungen lässt sich exemplarisch aufzeigen, wie Holocaust-Leugner:innen in ihren Scheinargumentationen vorgehen.
In ihrer dreißigminütigen, im Stehen vorgetragenen Rede betonte Haverbeck beispielsweise, sie habe sich stets auf die Aussagen von “angesehenen Wissenschaftlern” bezogen, diese zitiert und somit selbst gar keine Behauptungen aufgestellt. Dementsprechend habe sie auch “noch nie etwas geleugnet”. Unter Bezugnahme auf Dritte und vermeintliche gesellschaftliche Instanzen, wie den einstigen Richter am Finanzgericht Hamburg Wilhelm Stäglich, versuchte Haverbeck in ihren Ausführungen, wonach bspw. Zyklon B - das Gas, das in den Gaskammern von Konzentrationslagern zur Tötung genutzt wurde – nicht geeignet sei, um Massenermordungen durchzuführen, eine pseudowissenschaftliche Grundlage zu verleihen. Was sie in diesem Zusammenhang jedoch verschwieg: Stäglich war selbst Teil einer Gruppe von Revisionisten, die den Holocaust leugneten. Zudem zeigte er sich verantwortlich für geschichtsrevisionistische und holocaustleugnende Publikationen wie “Der Auschwitz-Mythos” (1979) und bekam im Jahr 1983 seine Doktorwürde abgesprochen - Ein Umstand auf den die Richterin während der Urteilsverkündung hinwies.
Haverbeck versuchte ferner, sich durch den Bezug auf jüdische Kronzeugen von den zuvor vorgetragenen Vorwürfen freizusprechen. Im Fokus dieser Darlegung stand unter anderem Gerard Menuhin, ein schweizer Holocaust-Leugner und bekannter Autor der Reichsbürgerbewegung. Menuhins Buch bzw. Hetzschrift “Tell the Truth Shame the Devil” ist von maßgeblicher Bedeutung für die Behauptungen Haverbecks. Ihrer Annahme, wonach die Bezugnahme auf Jüdinnen:Juden dazu führt, sich von etwaigen Vorwürfen zu immunisieren, liegt allerdings ein Trugschluss zugrunde. Auch Jüdinnen:Juden können sich antisemitisch und holocaustrelativierend äußern.
Des Weiteren bemängelte Haverbeck, man müsse aus dem derzeitigen “abgeschlossenen System” herauskommen und in einen Dialog treten. Die heutige Gesellschaft bestehe aus “zwei Blöcken”, die sich konträr gegenüberstünden. Worauf Haverbeck damit abzielte, zeigte sich besonders eklatant, als sie kurze Zeit später eine “öffentliche Pro & Contra Erörterung” und einen “Bürgerdialog Auschwitz” forderte. Was Haverbeck auf diese Weise versuchte, ist nichts anderes als die Leugnung des Holocausts, die Leugnung von 6 Millionen ermordeten Jüdinnen:Juden während des Nationalsozialismus, als legitime “Meinung” in einem öffentlichen Diskurs darzustellen. Das an mehreren Stellen angeführte Scheinargument der angeblichen Meinungsfreiheit, wonach jede:r denken, glauben oder sagen könne, was er:sie wolle, sollte diese Ausführungen unterstreichen.
Es ist allerdings keine “Meinung” den Holocaust zu leugnen. Es ist reiner Antisemitismus – und steht in Deutschland unter Strafe.
Zuletzt führte Haverbeck in codiert antisemitischer Weise aus, dass in Wahrheit “Lobbyisten” bundesdeutsche Gesetze und somit auch Gerichte bestimmen würden. Es handele sich laut Haverbeck um eine “historische Interessengruppe”, die übergeordnete Gesetze, bspw. das der Meinungsfreiheit, abgeschafft habe. Diese Aussage impliziert die Annahme, eine mächtige ‘Elite’ habe den Rechtsstaat unterwandert und somit die Geschicke der Gesellschaft an sich gerissen. Dem zugrunde liegt Haverbecks Glaube an antisemitische Verschwörungsideologien.
“Haltet einfach Eure Klappe!”
Auch Haverbecks Anwalt Wolfram Nahrath vertrat in seinem Plädoyer mehrere markante Thesen. Mehrmals betonte er eingangs, der Begriff Holocaust sei in erster Linie geprägt durch die sechsteilige gleichnamige US-amerikanische Fernsehserie aus dem Jahr 1978. Wiederholt unterstrich er in diesem Zuge, es handele sich um eine Spielfilmserie, womit der Eindruck erzeugt wurde, die behandelten Inhalte der Serie seien rein fiktiv. Zwar hat Nahrath dahingehend recht, dass die Serie eine breite öffentliche Debatte hinsichtlich der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen anstieß. Der eigentliche Skandal lag zum Zeitpunkt der Ausstrahlung jedoch darin, dass diese Auseinandersetzung bis dato quasi nicht stattgefunden hatte.
Genau wie Haverbeck berief sich der Szeneanwalt auf das Argument der Meinungsfreiheit, um Holocaustleugnung zu rechtfertigen. Um seine Ausführungen zu unterstreichen, rekurrierte er an dieser Stelle auf seine eigene Schulzeit. Als Mensch, der in den 60er Jahren geboren sei, habe er sich im Laufe seiner Gymnasialzeit mit in der 68er Generation sozialisierten bzw. politisierten Lehrpersonen konfrontiert gesehen. Diese hätten ihm damals den Leitsatz vermittelt: “Über alles muss diskutiert werden.” Wie seine Mandantin erweckte Nahrath auf diese Weise den Eindruck, bei der Leugnung des Holocaust handele es sich um eine legitime Meinung im gesellschaftlichen Diskurs. Zudem sei allein der Glaube an etwas nicht strafbar.
An anderer Stelle bezeichnete er das dem Verfahren zugrunde liegende Gesetz §130 III StGB als “Sondergesetz”, weil es einzig und allein auf den Holocaust zugeschrieben sei. Es sei auffällig, dass im Gesetz lediglich dieser eine Völkermord genannt würde, dabei habe es doch auch andere gegeben. Nahrath stellte durch diese Formulierung den Holocaust auf eine Ebene mit anderen Genoziden. Im selben Zuge führte er aus, Geschichtsschreibung würde vor allem durch die Siegermächte bestimmt, ebenfalls ein Versuch den derzeitigen Stand der Holocaust-Forschung infrage zu stellen. Weiter unternahm er eine Täter-Opfer-Umkehr, als er behauptete, Haverbeck habe sich mit dem “Opfervolk”, also dem Judentum, angelegt, was in Deutschland ein Tabu darstelle .
“Der § 130 III StGB stellt das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen der in § 6 I Völkerstrafgesetzbuches besonders unter Strafe. Damit ist vor allem die Holocaustleugnung bzw. die Auschwitzlüge gemeint. Hintergrund ist hierbei eine Auseinandersetzung mit Art. 5 I GG. Das Bundesverfassungsgericht streitet eine Berufung auf Art. 5 I GG ab, denn die Holocaustleugnung ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, die keineswegs vom Schutzzweck Meinungsfreiheit gedeckt sein kann.”
Die Ausführungen gipfelten darin, dass Nahrath an anwesende und nicht-anwesende Revisionist:innen appellierte: “Haltet einfach Eure Klappe! Verwendet Eure Energie nicht für einen aussichtslosen Streit.” Es sei sinnlos, der offiziellen Geschichtsschreibung zu widersprechen – Ein Apell, der gleichzeitig diejenigen, die es dennoch tun, szeneintern als Märtyrer:innen inszeniert.
In Hinblick auf das hohe Alter Haverbecks adressierte Nahrath an die Schöff:innen und die Vorsitzende Richterin direkt, er hoffe, sie mögen weiterhin gut schlafen, sollte es zu einer Verurteilung kommen - Lisa Jani entgegnete dieser Aussage in ihrer Urteilsverkündung, sie habe keine Angst davor, schlecht zu schlafen. Generell versuchte Nahrath das Alter seiner Mandantin mehrmals als strafmildernden Grund anzuführen. So fragte er zum Abschluss, ob man denn angesichts dessen “keine Gnade” walten lassen könne. Doch all das vermochte nichts am Urteil zu ändern: keine Reue, keine Gnade.
Ikone der rechtsextremen Szene
Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel (*1928) studierte Pädagogik, Philosophie und Politik. Sie war lange Zeit Vorsitzende des im Jahr 2008 verbotenen Collegiums Humanum, einem Zentrum und Veranstaltungsort für Holocaust-Leugner:innen, das sie mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann und ehemaligen NSDAP-Funktionär Werner Georg Haverbeck leitete. Zudem war sie Vize-Vorsitzende des “Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” und trat 2019 für die Kleinstpartei “Die Rechte” bei der Europawahl als Spitzenkandidatin an.
Haverbeck wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt und saß von Mai 2018 bis November 2020 wegen Holocaust-Leugnung in Bielefeld eine Haftstrafe ab. Nur zwei Wochen nach ihrer Entlassung musste sie sich damals erneut in Berlin vor Gericht zeigen. Begleitet wurde sie hier von rund 20 Unterstützer:innen aus der Neonaziszene.
Durch ihre anhaltenden Holocaustleugnungen ist Haverbeck über die Jahre zu einer Ikone der rechtsextremen und Neonaziszene geworden. Dies zeigt sich in unzähligen Solidaritätsbekundungen, die ihr auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Prozess in Berlin entgegengebracht wurden. Die “Neue Stärke Partei” kündigte beispielsweise schon vorab auf Twitter an, dass Mitglieder der Partei Haverbeck in Moabit mit ihrer Anwesenheit unterstützen werden und auch “Die Rechte” forderte auf ihrem Telegram-Kanal: “Lasst Ursula Haverbeck in Ruhe!”.
Indem ihr hohes Alter in den Vordergrund gestellt wird, versuchen die Akteure einerseits die vermeintliche Ungerechtigkeit und Skrupellosigkeit des Systems hervorzuheben und andererseits erscheint das Durchhaltevermögen Haverbecks ihrer Ansicht nach besonders ehrenhaft und mutig. So stellte der rechte Streamer Matthäus Westphal (“AktivistMann”) in einem Video im Gespräch mit Nikolai Nerling klar: “Ich finde diese Frau unglaublich mutig.” Die Figur Haverbeck eignet sich demzufolge auf besondere Weise als Ikone bzw. Märtyrerin der rechtsextremen Szene.
Antisemitismus als ideologische Grundlage
Holocaustleugnung ist zutiefst antisemitisch. Mit der Leugnung des Holocausts wird das Leiden von Jüdinnen:Juden während der NS-Zeit in Abrede gestellt, werden die Opfer verhöhnt sowie der Nationalsozialismus rehabilitiert. Zudem sendet es ein perfides Signal an die heute lebenden Jüdinnen:Juden.
Zu den ersten Versuchen, die Tatsache des Holocaust infrage zu stellen, kam es bereits direkt nach Kriegsende durch Mitglieder des Naziregimes. Die Beteiligten inszenierten sich auf diese Weise selbst als Opfer des Kriegs und versuchten, die Verantwortung für die grausamen Verbrechen von sich zu weisen. Die Holocaust-Leugner:innen berufen sich bei ihren Behauptungen auf das Recht auf Meinungsfreiheit, dabei gilt die Existenz des Holocaust aufgrund von unzähligen wissenschaftlichen Publikationen und vor allem Zeitzeug:innenberichten als unstrittig. Sie zu leugnen bedeutet also gleichzeitig, fast 80 Jahre umfassende Holocaustforschung und die Erinnerung einer ganzen Generation und ihrer Nachkommen (der Holocaust ist zudem eins der am besten erforschten Ereignisse der Weltgeschichte) zu delegitimieren. Die beschriebene Täter-Opfer-Umkehr ist als prägnantes Strategielement von Holocaust-Leugner:innen zu benennen.
Woher ein solches Weltbild rührt, zeigte sich im Laufe der fast dreistündigen Verlesung verschiedener Beweismittel zu Beginn des letzten Prozesstags: Im Zuge dessen zitierte die Vorsitzende Richterin Jani zahlreiche Beiträge der Angeklagten in der Zeitung “Stimme des Reiches” aus den Jahren 2014ff. In diesen bezog sich Haverbeck mitunter auf die schon lange als Fälschung entlarvten “Protokolle der Weisen von Zion”, die als Grundlage des modernen Antisemitismus zu betrachten sind. In ihren Aufsätzen fabulierte sie von der “Neuen Weltordnung”, einer “jüdischen Weltherrschaftsideologie” und ließ ihrem Hass gegenüber Israel freien Lauf.
Meinungsfreiheit ist ein zentrales Gut der heutigen Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, sie zu schützen. Geschichtsrevisionistische, antisemitische oder holocaustrelativierende Aussagen und Handlungen fallen jedoch nicht darunter und sind daher stets als solche zu benennen und zu ahnden. Das machte auch Lisa Jani in ihrer Urteilsverkündung deutlich, als sie an alle Anwesenden appellierte: “Wir müssen die Erinnerung wachhalten!”. Und erinnern heißt in diesem Kontext auch, die Wahrheit gegen diejenigen zu verteidigen, die sie leugnen.
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