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Pressekonferenz zum Prozessauftakt zum antisemitischen Attentat in Halle vom 9. Oktober 2019

Am 21. Juli 2020 begann vor einem internationalen Publikum am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den Attentäter des antisemitischen Anschlags in Halle vom 9. Oktober 2019. Der Attentäter versuchte am Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, in die Synagoge im Paulusviertel einzudringen, um dort möglichst viele Jüdinnen und Juden zu töten. Anschließend erschoss er in unmittelbarer Nähe zwei Menschen. Einen Tag zuvor, am 20. Juli 2020, fand in Magdeburg eine Auftaktpressekonferenz statt, deren zentrale Inhalte wir hier dokumentieren.

Die für den Fall zuständige Bundesanwaltschaft legt dem Beschuldigten dreizehn Straftaten zur Last, darunter Mord in zwei Fällen und versuchter Mord in insgesamt neun Fällen, so der Pressesprecher des Landgerichts Halle VRiLG Wolfgang Ehm. Im Falle einer Verurteilung drohten dem Angeklagten lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Aus räumlichen und Sicherheitsgründen wird der Prozess im Landgericht Magdeburg verhandelt, zuständig ist allerdings das Oberlandesgericht Naumburg.

Vorstehen werden dem Prozess fünf Richter*innen unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Naumburg, Ursula Mertens. Neben dem Angeklagten und seinen zwei Pflichtverteidiger*innen sind am Prozess 43 Nebenkläger*innen beteiligt, die durch 21 Rechtsanwält*innen vertreten werden. Insgesamt sind zurzeit 18 Verhandlungstage angesetzt, an denen 47 Zeug*innen angehört werden sollen. 100 Weitere stehen für zusätzliche Befragungen zur Verfügung. Hinzu kommen außerdem mehrere Sachverständige.

Die Verhandlung findet im größten Gerichtssaal des Landes Sachsen-Anhalt statt, der ca. 300m² großen Bibliothek des Landgerichts Magdeburg. Aufgrund der großen Zahl an Nebenkläger*innen, aber auch der hohen Sicherheitsmaßnahmen und der Hygiene-bestimmungen anlässlich der Covid-19-Pandemie fasst der Verhandlungsraum nur eine begrenzte Zahl an Prozessbeobachter*innen. 44 Plätze, die im Losverfahren vergeben wurden, stehen für Journalist*innen zur Verfügung. Hinzu kommen nochmals 50 Sitzplätze für Zuschauer*innen. Das internationale Medieninteresse ist sehr groß.

Am 20. und 21.07.2020 fanden in Halle und Magdeburg Kundgebungen statt, die sich mit den Betroffenen und Opfern antisemitischen Terrors solidarisierten.

Nach der Pressekonferenz am 20.07. hatte das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus Gelegenheit, mit einem der Nebenklagevertreter zu sprechen. Im Gespräch mit dem JFDA betonte der Rechtsanwalt Juri Goldstein, der zwei Nebenkläger vertritt, dass den jüdischen Gemeindemitgliedern durch die Tat das Sicherheitsgefühl genommen wurde. Vom Prozess erwarten die von ihm vertretenen Mandanten: „[…] dass diese Straftat so wie sie ist, bezeichnet wird. […] Das ist eine antisemitische Straftat, die Straftat der letzten Jahrzehnte, die uns hier in Deutschland passiert ist.“

Am ersten Verhandlungstag gab der Angeklagte sein durch und durch antisemitisches Weltbild deutlich zu erkennen. Er sehe sich weiterhin als Kämpfer, der die Gerichtsverhandlung zu seiner Bühne gestalten möchte, um seine „Botschaft“ in die Welt zu tragen. Sein Kampf sei weiterhin der für die „weiße Rasse“ und gegen das Judentum, das er mit allem assoziiere, was er als Bedrohung der „eigenen Art“ wahrnehme, die es zu schützen gelte. Das Auftreten des Attentäters sowie sein unverhohlener Antisemitismus und Rassismus waren schockierend und nur schwer zu ertragen. Die Richterin musste den Angeklagten unter anderem auffordern, seine volksverhetzenden Äußerungen zu unterlassen.

Der Attentäter, der bereits vor seiner Tat im Internet antisemitisches und extrem rechtes Gedankengut teilte, versuchte am 9. Oktober 2019 in die Synagoge im Paulusviertel in Halle an der Saale mit selbstgebauten Schusswaffen und Sprengkörpern einzudringen. Zu dieser Zeit befanden sich über 50 Menschen in dem Gotteshaus, die den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feiern wollten. Als sein Versuch scheiterte, tötete der Attentäter eine Passantin und einen Imbissbesucher. Der Terroranschlag gilt als eines der verheerendsten antisemitischen Gewaltverbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Frühestens Mitte Oktober kann mit einem Urteil gerechnet werden.


Englische Version:


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